Erster Termin in der Praxis
Zu diesem bringen Sie bitte mit
- den Patienten
- die KVK Chip- Karte
- bereits vorliegende Befunde
- Zeugnisse
Danke!
Die KVK Chip- Karte Chip Karte, ist zu jedem Quartalsbeginn unaufgefordert vorzulegen.
Terminvergabe
Zu den Erstterminen, also der 1. Anamnese bringen Sie bitte immer das Kind oder den Jugendlichen mit, also den Patienten, die KVK Chip- Karte, bereits vorliegende Befunde und die Zeugnisse mit.
Da unsere Behandlungen zeitaufwendig sind, sind wir auf unser Bestellsystem und dessen Einhaltung angewiesen.
Die vereinbarten Termine für Diagnostik und Behandlung werden auf dem Diagnostik- und Behandlungsplan festgehalten, der den Eltern oder den bevollmächtigten Bezugspersonen bzw. den Patienten mitgegeben wird. Bitte lesen Sie auch immer die kleingedruckte Legende des Diagnostik- und Behandlungsplanes, da hier für Sie wichtige Informationen erinnert werden.
Termine, die nicht wahrgenommen werden können sagen Sie bitte möglichst 48 spätestens aber 24 Stunden vorher ab.
Bitte beachten Sie, dass Notfälle, nicht geplante telefonische Gespräche mit Schulen und Therapeuten etc. aufgrund akuter Ereignisse oder hoher Dringlichkeit sowie noch unzureichende Selbständigkeit unserer Patientenkinder, die alleine die Praxis aufsuchen und ggf. nicht rechtzeitig von der Schule losgehen oder von dieser rechtzeitig auf den Weg geschickt werden können, zu ungewollten Verzögerungen im Praxisablauf führen können.
Wiederholungsrezepte, Verordnungen, Überweisungsscheine etc.
Bei bereits im Quartal vorgelegter und eingelesener KV Chip- Karte haben Sie die Möglichkeit, telefonisch zu ordern und das Bereitgelegte abzuholen.
Der Umgang mit Handys
Handys sollen nur im Not- bzw. Bedarfsfall eingeschaltet sein.
Ansonsten bitten wir, aufgrund einer hohen Elektrosmogbelastung, diese im Wartebereich ausgeschaltet zu lassen sowie während der Diagnostik und Behandlung grundsätzlich abzuschalten.
Danke!